Curricularer Aufbau und zeitlicher Umfang der Weiterbildung
Grundstufe
Anwendungsstufe
Supervisionsstufe
Weiterbildnerstufe
Lehrsupervisor bzw. Lehrsupervisorin (GPP)
1. Grundstufe
Nach einem Einführungs- und Zulassungsseminar (Wochenend-Seminar) beginnt die Weiterbildung in einer fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe von 8 - 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Weiterbildungsgruppe trifft sich in der Regel zu dreitägigen Seminaren in der Woche oder an Wochenenden ( z.B. von Montag 16.00 Uhr bis Mittwoch 13.00 Uhr oder von Freitag 16.00 bis Sonntag 13.00 Uhr). Der zeitliche Umfang beträgt 18 Stunden à 60 Minuten entsprechend drei Weiterbildungseinheiten (WE).
1.1 Ziele
In der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe geht es schwerpunktmäßig um Selbsterfahrung in der Gruppe ( Kennenlernen und Durcharbeiten der eigenen Lebensthemen). Darüberhinaus geht es um das Erlernen methodischen Repertoires von Psychodrama und Soziometrie sowie um die Wahrnehmung und das Begreifen gruppendynamischer Prozesse.
1.2 Voraussetzungen
Einführungs- und Zulassungsseminar.
1.3 Umfang und Inhalt der Weiterbildung in der Grundstufe
• Selbsterfahrung in der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe
• (230 Stunden in 15 Gruppentreffen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren).
• Zwei Sonderseminare zu persönlich interessierenden Themen
• Zwei Sonderseminare mit pastoralpsychologischer Thematik
• Zwei (Psychodrama)Theorieseminare
• Zwei Protokolle über ein eigenes oder ein beobachtetes Protagonisten- oder Gruppenspiel
• Ein Referat zu einem psychodramatischen oder einem pastoralpsychologischem Thema
• Zehn Einzelsupervisionen:
Ziel dieser Einzelsupervisionen ist es, die eigene berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit zu reflektieren und zu entwickeln. Dabei soll insbesondere der Zusammenhang von beruflicher bzw. ehrenamtlicher Tätigkeit und eigener Person beachtet werden. Die Supervision sollte bei einer supervisorisch qualifizierten Psychodramatikerin bzw. einem supervisorisch qualifizierten Psychodramatiker erfolgen.
Nach dem Abschluß der Grundstufe kann die Graduierung Assistent/-In für Psychodrama in Seelsorge, Gemeindepädagogik und Pastoralarbeit (DGfP/GPP) erworben werden. Auf Empfehlung der Kursleitung wird von der Sektion GPP ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.
Gleichzeitig kann die außerordentliche Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie(DGfP)/ Sektion Gestaltseelsorge und Psychodrama in der Pastoralarbeit (GPP) bei der Weiterbildungskommission der GPP beantragt werden.
Darüber hinaus kann die Leitung der Grundstufe einzelnen Weiterbildungskandidaten und -kandidatinnen empfehlen, die Weiterbildung in der Anwendungsstufe fortzusetzen.
Zum Anfang
2. Anwendungsstufe
2.1 Ziele
In der Anwendungsstufe sollen Weiterbildungskandidaten und -kandidatinnen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld eigenständig psychodramatisch arbeiten (z.B. innerhalb einer Konfirmandenstunde, im Kindergarten, mit einer Patientengruppe, in der Altenhilfe, im Schulunterricht, auf einer Kirchenvorstandsklausur). Die eigenständige psychodramatische Arbeit wird supervisorisch begleitet.
2.1 Voraussetzungen
Zertifizierter Abschluß der Grundstufe des Weiterbildungscurriculums "Psychodrama in Seelsorge, Gemeindepädagogik und Pastoralarbeit" oder der zertifizierte Abschluß der Grundstufe einer anderen anerkannten Psychodrama-Weiterbildung.
2.3 Umfang und Inhalt der Weiterbildung in der Anwendungsstufe
• Fortlaufende geschlossene Weiterbildungsgruppe
(130 Stunden entsprechend 21 Weiterbildungseinheiten) :
Selbsterfahrung in der Gruppe, Begleitung von Gruppenprozessen, übende Leitung von Protagonisten- und Gruppenspielen, theologische und pastoralpsychologische Reflexion psychodramatischen Handelns.
• Einzelsupervision (15 Stunden à 60 Minuten)
• Gruppensupervision
(36 Stunden entsprechend 6 Weiterbildungseinheiten).
• 1 Sonderseminar zu einem Thema, in dem es um Pastoralpsychologische Aspekte der psychodramatischen Arbeit geht.
• 1 Sonderseminar zu einem persönlich interessierenden Thema.
• 1 Theorieseminar zur Reflexion und Vertiefung psychodramatischer und pastoral-psychologischer Themenbereiche, insbesondere im Hinblick auf die eigene psychodramatische Praxis .
• Selbststudium (50 Stunden)
• Dokumentation und Auswertung des Gelernten (40 Stunden)
• Schriftlichen Arbeit über ein pastoralpsychologisches Thema im Kontext mit Psychodrama.
Der Abschluß der Anwendungsstufe erfolgt durch ein Kolloquium auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Arbeit.
Nach dem Abschluß der Anwendungsstufe kann die Graduierung Leiter/-in für Psychodrama in Seelsorge, Gemeindepädagogik und Pastoralarbeit erworben werden. Auf Empfehlung der Kursleitung wird von der Sektion GPP ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.
Auf Antrag bei der Weiterbildungskommission der Sektion GPP kann die volle Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) Sektion Gestaltseelsorge und Psychodrama in der Pastoralarbeit (GPP) erworben werden.
Zum Anfang
3. Supervisionsstufe
3.1 Ziele
In der Supervisionsstufe sollen die Weiterbildungskandidaten und -kandidatinnen für die Supervision von Einzelnen, Gruppen und Teams in kirchlichen und anderen Arbeitsfeldern qualifiziert werden. Ziele der Weiterbildung sind:
• Diagnostische Kompetenz
• Handlungskompetenz
• Gruppenanalytische Kompetenz
• Feldkompetenz
• Methodenkompetenz
• Kreative Kompetenz
• soziometrische Kompetenz
• systemische Kompetenz
• Theoriekompetenz
• Pastoralpsychologische und theologische Kompetenz
3.2 Voraussetzungen
• Erfolgreicher Abschluß der Anwendungsstufe.
• Schriftliche Empfehlung der Weiterbildungsleitung in der Anwendungsstufe
3.3 Zulassungsverfahren
• Einreichen der Zulassungsunterlagen
Kolloquium mit der Weiterbildungskommission der Sektion Gestaltseelsorge und Psychodrama in der Pastoralarbeit (GPP
3.4 Umfang und Inhalt
Die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision (GPP/PD) dauert in der Regel zwei Jahre.
Inhalte der Weiterbildung in der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe sind:
• Weiterbildung in Supervisionstheorie (18 Stunden)
• Supervisionstraining in der Gruppe (60 Stunden)
• Selbsterfahrung in der Gruppe (12 Stunden).
Darüber hinaus:
• Eigene supervisorische Praxis: Lernsupervision (90 Stunden à 60 Minuten)
• Supervision der eigenen supervisorischen Praxis: Lehrsupervision (69 Stunden - davon 15 Stunden Einzelsupervision und 54 Stunden Gruppensupervision)
• Theorie und Methodik der Supervision (100 Stunden in 6 Theorieseminaren mit je sechsstündigen Weiterbildungseinheiten)
• Selbststudium von Theorie und Methodik der Psychodrama-Supervision
• Gegenseitige Supervision in der Gruppe der Weiterbildungskandidaten und -kandidatinnen : Peer-Intervision (50 Stunden)
• eine schriftliche Abschlußarbeit
• Abschlußkolloquium
Die Anerkennung erfolgt nach :
• Antrag an die Weiterbildungskommission
• Nachweis der absolvierten Weiterbildungsbestandteile
• Schriftliche Reflektion eines Supervisionsprozesses
• Empfehlung der Leitung der fortlaufenden Weiterbildungsgruppe
• Empfehlung des Lehrsupervisors/ der Lehrsupervisorin
Kolloquium mit der Weiterbildungskommission der GPP.
Über den erfolgreichen Abschluß der Weiterbildung in Supervision (GPP) stellt die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ein Zertifikat "Supervisor (DGfP/GPP)" bzw. "Supervisorin (DGfP/GPP" aus.
Zum Anfang
4. Weiterbildnerstufe
4.1 Ziele
In der Weiterbildnerstufe sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, selbständig Weiterbildungsgruppen im Rahmen dress Curriculums Pastoralpsychologische Weiterbildung "Psychodrama in Seelsorge, Gemeindepädagogik und Pastoralarbeit" zu leiten.
4.2 Voraussetzungen
Abschluß der Weiterbildung in Supervision (GPP) sowie Empfehlungen von zwei Weiterbildnern/ Weiterbildnerinnen der Sektion GPP.
4.3 Zulassungsverfahren
Einreichen der erforderlichen Unterlagen (siehe 4.2) bei der Weiterbildungskommission.
4.4 Umfang und Inhalt
Die Weiterbildung in der Weiterbildnerstufe umfaßt in der Regel 3- 4 Jahre.
Inhalte der Weiterbildung sind:
• 230 Std. ( à 60 Min.) Co-Leitung von mindestens einer fortlaufenden, geschlossenen Weiterbildungsgruppe in der Grundstufe (39 WE )
• 130 Std. (à 60 Min. ) Co-Leitung von mindestens einer fortlaufenden, geschlossenen Weiterbildungsgruppe in der Anwendungsstufe (21 WE)
• 80 Std. Kollegiale Supervision (Vor- und Nachbesprechung der Weiter-bildungsleiter/-innen):
• 36 Std. ( à 60 Min.) : Eigene Leitung (unter Begleitsupervision ) von
2 PD-Sonderseminaren (6 WE )
• 72 Std. ( à 60 Min.) Weiterbildner-Training in der geschlossenen fortlaufenden Weiterbildungsgruppe der Co-Leiter/-innen ( 12 WE )
• 15 Std. Begleitsupervision während der Kurse und Seminare - entsprechend 10 Std. ( á 90 Minuten )
Für die Anerkennung als Weiterbildner bzw. als Weiterbildnerin sind erforderlich:
• Nachweise der absolvierten Weiterbildung
Empfehlung des Begleitsupervisors bzw. der Begleitsupervisorin
• Empfehlung der Leitung des Weiterbildungstrainings
• Antrag an die Weiterbildungskommission
• Kolloquim mit der Weiterbildungskommission, in der mindestens ein verfahrensspezifischer Weiterbildner bzw. Weiterbildnerin sein muß; ggf. wird die Weiterbildungskommission dafür erweitert.
Über den erfolgreichen Abschluß der Weiterbildung als Weiterbildner bzw. als Weiterbildnerin (GPP) stellt die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ein Zertifikat aus.
Zum Anfang
Lehrsupervisor bzw. Lehrsupervisorin (GPP)
Nach mindestens dreijähriger Praxis als Weiterbildnerin bzw. als Weiterbildner kann der Vorstand der Sektion GPP auf Antrag die Ernennung zum "Lehrsupervisor DGfP/GPP" bzw. zur "Lehrsupervisorin DGfP/GPP" aussprechen und darüber ein Zertifikat ausstellen.
Zum Anfang
Download (Word, 76KB)
Mail: kjs@psychodramaseelsorge.de